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Theresia Degener, Professorin für Recht, Verwaltung und Organisation, Mitglied der deutschen Delegation für die UN-Konvention, Bochum 20.05.2007
Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht aller behinderten Kinder und Erwachsener. Das ist spätestens seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 die eindeutige internationale Rechtslage.
Foto: Zbigniew Pliszynski












