
Kommentare
Thomas Hammarberg, Kommissar für Menschenrechte des Europarates, Strassburg 26.04.2007
Das Recht auf Bildung gilt für alle. Es ist daher eine Verpflichtung der Regierungen ihr möglichstes zu tun, um dieses Recht auch für Kinder mit Behinderung sicherzustellen. Die Bemühungen zur Umsetzung von schulischer Integration verlangen zusätzliche Mittel, die jedoch aufgewendet werden müssen.
Es ist nicht das Individuum, das sich an die Gesellschaft anpassen muss, sondern die Gesellschaft, die sich an das Individuum anpassen soll. Das ist worauf Menschenrechte abzielen.












