Gibt es ein Recht auf eine Schule für alle?

12.6.2010 Eine der beliebtesten Autosuggestionen deutscher Bildungspolitiker ist derzeit Folgende: Die UN-Konvention verleihe kein Individualrecht auf schulische Integration. Das reden sie sich derzeit selbst und gegenseitig ein - immer wieder aufs Neue. Vor dem geistigen Auge offenbar schreckliche Visionen: von Schreikindern, die von ihren Eltern ohne Rücksicht auf Verluste in die nächstgelegene 30 Kinder zählende Regelschulklasse eingeklagt werden. Und von tausenden Kindern mit Förderbedarf, für die ab sofort Plätze im Gemeinsamen Unterricht zu schaffen sind.

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So fühlt sich Aussonderung an

Als Mutter eines unter staatlichem Zwang (Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts) ausgesonderten Kindes erlaube ich mir an der Stelle mal zu beschreiben, wie sich so etwas anfühlt: Du hast Dein drittes Kind zur Welt gebracht. Mit knapp zwei Jahren wird durch Untersuchungen festgestellt: Es hat ein schwach ausgeprägtes Down-Syndrom,

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Elternwahlrecht - der Notnagel für den Erhalt des Förderschulsystems

Seit langem fordern Eltern von Kindern mit Behinderungen vergeblich das Recht, über den Förderort ihrer Kinder selbst zu entscheiden. Die UN-Konvention hat da Bewegung rein gebracht. Jetzt kommen selbst konservative Schulministerien in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit dem Angebot des Elternwahlrechts um die Ecke. Im Mai dieses Jahres ließ das baden-württembergische Kultusministerium wissen, dass die Sonderschulverpflichtung für Kinder mit Behinderungen abgeschafft werden solle. Ende Oktober erklärte Barbara Sommer, Schulministerin in NRW: „Wir müssen grundsätzlich dazu kommen, ein Elternrecht auf Wahl des Förderortes für ihr Kind zu etablieren - entweder eine Förderschule oder eine allgemeine Schule in zumutbarer Entfernung. Damit stehen wir in Nordrhein-Westfalen vor einem Paradigmenwechsel."
Diese Ankündigungen erfolgen just zu einem Zeitpunkt, wo es nach Meinung von Juristen längst nicht mehr um das Wahlrecht der Eltern, sondern um das Recht des einzelnen Kindes auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderungen im allgemeinen Schulsystem geht.

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Elternwahlrecht !? Über Dienstbarkeit und Endlichkeit des Elternwillens

Prof. Hans Wocken seziert die jüngst überall aufkommende Parole vom "Elternwahlrecht" über die Schule für ihre Kinder. In der Tat erscheint diese Forderung im Rahmen unseres aktuellen Schulsystems mehr als widersprüchlich: Wie kann es ein Elternwahlrecht geben, wenn ein gegliedertes Schulsystem nach Leistung selektiert? Und wenn es umgekehrt ein Gemeinschaftsschulsystem gäbe, was sollen Eltern dann noch wählen? Zur inneren Logik eines politischen Modebegriffs mehr