Schwaben können alles - nur nicht nachgeben

11. Dezember 2008. Gestern hat der Schulausschuss des Stuttgarter Landtags erneut die Genehmigung der Integrativen Waldorfschule Emmendingen als Integrative Schule mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt. Die Schule hatte eine positive Entscheidung erwartet, nachdem SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP öffentlich erklärt hatten, die Fortführung des integrativen Konzepts an der Emmendinger Waldorfschule zu unterstützen. siehe dazu auch die taz vom 7.12.08

Zwar soll der Schule laut einer Pressemitteilung des Stuttgarter Landtags erneut das Angebot unterbreitet werden, eine Sonderschule für Geistigbehinderte zu gründen, doch hat die Schule bereits mehrfach dargelegt, dass diese Genehmigungsform wie auch das sog. Außenklassenmodell das Ende des Integrativen Konzepts mit sich führen würde.

Mit Irritation nimmt die Integrative Waldorfschule Emmendingen die Ablehnung zur Kenntnis, obwohl das hiesige Konzept auch von den Regierungsfraktionen als geeignet für eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung betrachtet und eine Genehmigung als Sonderschule unter Beibehaltung des Konzepts angeboten wird. Bis heute wurde der Schule nicht mitgeteilt, mit welcher Begründung der Schulversuch ohne abschließende Bewertung beendet wurde. Siehe dazu auch den Beitrag in der TV-Sendung "Kontraste"

Die Eltern von 42 Schülern mit Behinderung fürchten, dass ihre Kinder die Schulzeit nicht an der Integrativen Waldorfschule Emmendingen beenden können und Sonderschulen zugewiesen werden. Daher haben Sie sich in einem persönlichen Schreiben an Herrn Vernor Munoz, den Berichterstatter der UN über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, gewandt.

Die bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Renate
Rastätter zeigte sich sehr enttäuscht darüber, dass die Regierungsfrakt
ionen CDU und FDP auch den zweiten Antrag der Grünen und der SPD, die
Integrative Waldorfschule Emmendingen dauerhaft als integrative
Ersatzschule zu genehmigen, in der gestrigen Schulausschusssitzung
mit 8 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt haben. Bereits im
Oktober hatte der Schulausschuss über zwei Anträge der Oppositionsfrakt
ionen negativ entschieden.
Eine Inklusive Schule - wie die Schule sie nachden 10 Jahren eines erfolgreichen Schulversuchs mit integrativem Unterricht wünscht - verstoße gegen das Schulgesetz und sei daher nicht genehmigungsfähig, so die Begründung der Regierungsmehrheit. Die Grünen-Abgeordnete Rastätter wertete dies als unfassbaren Vorgang vor dem Hintergrund, dass der Bundestag gerade erst die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet hat. "Diese Konvention sieht ausdrücklich die Integration von Kindern mit Behinderten in die allgemeinen Schulen vor. Die Weigerung der Genehmigung ist für mich ein Verstoß gegen die Zielsetzungen dieser Konvention, zu der sich die Bundesrepublik
Deutschland ausdrücklich verpflichtet hat", so Rastätter.
Für die grüne Bildungspolitikerin steht deshalb fest, dass endlich das Schulgesetz geändert werden muss: "Wir brauchen endlich ein gesetzlich verankertes Wahlrecht für Eltern von Kindern mit Behinderungen, sich für die Sonderschule oder die allgemeine Schule zu entscheiden, und wir brauchen das gesetzlich Recht für einen differenzierenden Unterricht in diesen Klassen unter Einbeziehung von
Sonderpädagogen."