
Urteil zu Schulhelfer-Kosten
14.12.2010 Wenn Ämter um Zuständigkeiten streiten, sind die Kinder die Leidtragenden: In Berlin leisten sich traditionell die Schulverwaltung und das Jugendamt einen Wettbewerb, Kosten für Schulhelfer auf das jeweils andere Amt zu schieben - mit dem Ergebnis, dass niemand zahlt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dieser Praxis jetzt ein Ende gesetzt und das Jugendamt verpflichtet, sich an der Finanzierung eines Schulhelfers zu beteiligen. Link














