Rheinland-Pfalz: Aktionsplan ist ein Windei

5.5.2010 Mit einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention versucht das Land Rheinland-Pfalz sich als Vorreiter der Inklusion zu profilieren und setzt damit einen Trend: Man produziere ein Papier, fülle es mit wolkigen Absichtserklärungen und hoffe, dass nun endlich Ruhe ist mit den vielen lästigen Forderungen, endlich diese vermaledeite UN-Konvention umzusetzen. Elternverbände aus Rheinland-Pfalz haben diese Taktik jetzt mit einer Stellungnahme demaskiert. Ihr Urteil: Dieser Aktionsplan ist ein Armutszeugnis.

Rheinland-Pfalz: Aktionsplan enttäuscht

25.3.2010 Immerhin, die Mainzer sind die ersten! Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat dieser Tage als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Das ist vorbildlich, zumal auch auf Bundesebene die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans ein Jahr nach Inkrafttreten der Konvention für Deutschland über erste Sondierungsgespräche noch nicht hinaus gekommen ist. Aber was steht drin, im Aktionsplan? Inzwischen gibt es auch viel Kritik. Ein Beispiel: Eine Überwindung des trennenden Schulsystems für Kinder mit Behinderung ist nicht vorgesehen.

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Rheinland-Pfalz: Eltern und Lehrer fordern Reform

17. Januar 2009. Der Elternverband LAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW fordern die Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf, die Schulpolitik des Landes an die Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen anzupassen.

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UN-Konvention: Rheinland-Pfalz geht voran

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat am 24. Januar als erstes Bundesland die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen akzeptiert und einen Antrag auf schnelle und vollständige Ratifizierung beschlossen. Lesen Sie mehr bei kobinet

Rheinland-Pfalz: Gericht schickt I-Kind auf die Strasse

21.Dezember 2008. Das kennen wir auch in Köln: Wer für sein Kind Gemeinsamen Unterricht will, muss nehmen, was er kriegt (wenn nicht ohnehin alle Plätze voll sind). Dann werden Kinder jeden Tag quer durch die Stadt, womöglich noch in einen sozialen Brennpunkt gefahren, um dort "integriert" zu werden. Dass das Kind vielleicht gern zusammen mit den Nachbarskindern in die Viertels-Schule gehen will, ist für die Behörden eine vernachlässigbare Nebensache. Diese Praxis hat ein Gericht in Rheinland-Pfalz nun auch noch abgesegnet.

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