
Rheinland-Pfalz: Gericht schickt I-Kind auf die Strasse
21.Dezember 2008. Das kennen wir auch in Köln: Wer für sein Kind Gemeinsamen Unterricht will, muss nehmen, was er kriegt (wenn nicht ohnehin alle Plätze voll sind). Dann werden Kinder jeden Tag quer durch die Stadt, womöglich noch in einen sozialen Brennpunkt gefahren, um dort "integriert" zu werden. Dass das Kind vielleicht gern zusammen mit den Nachbarskindern in die Viertels-Schule gehen will, ist für die Behörden eine vernachlässigbare Nebensache. Diese Praxis hat ein Gericht in Rheinland-Pfalz nun auch noch abgesegnet.
Das Kind muss in eine 20 Kilometer entfernte GU-Schule gehen. Ein Anspruch auf Einrichtung von Gemeinsamem Unterricht in der nächstgelegenen Grundschule existiere nicht. Doch das letzte juristische Wort ist noch nicht gesprochen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27. November 2008, - 7 K 734/08.KO -) Link












