
UN-Konvention: Jetzt wird am Text gefummelt
Deutschland tut sich schwer mit der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Unterschrieben ist sie, aber ratifiziert noch nicht. Und das liegt vor allem an der Forderung nach einem "inklusiven Bildungssystem" (inclusive education system): Das deutsche Sonderschulwesen ist mit Artikel 24 der UN-Konvention nicht vereinbar. Um es zu retten, ist nun seit Monaten an der Übersetzung herumgefummelt worden. Letztlich hat Deutschland in der gemeinsamen Übersetzungsgruppe mit Österreich, Liechtenstein und der Schweiz durchgesetzt, dass "inclusive education system" mit "Integratives Schulsystem" übersetzt wurde. Vermutlich werden wir demnächst erleben, wie kreativ Kultusminister werden können, wenn es gilt, das deutsche Schulwesen mit seinen Sonderschulen als "integrativ" zu werten. Dennoch sollte jetzt mit Nachdruck die schnelle und vollständige Ratifizierung der UN-Konvention gefordert werden.
Weitere Kritik an der Übersetzung lesen Sie bei kobinet
Wie Linguisten die offizielle deutsche Übersetzung der UN-Konvention werten, zeigt das folgende Gutachten der Universität Melbourne.














