
KMK serviert: Konsequenzlose Soße
20.2.2011 Eigentlich wollte die Kultusministerkonferenz angesichts der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ihre "Richtlinien für die sonderpädagogische Förderung" komplett überarbeiten. Aber was ist bei der Arbeit der entsprechenden KMK-Arbeitsgruppe herausgekommen? Ein gutwilliges Papier unter dem Motto: So schön ist die Inklusion! Leider wurde Entscheidendes vergessen: An keiner Stelle ist das individuelle Recht auf Inklusion erwähnt.
Sonderschulen, so wird schon mal von vornherein festgelegt, bleiben bestehen. Mindestanforderungen für die Länder, wie die UN-Konvention umzusetzen ist? Fehlanzeige! Und alle anderen konventionswidrigen Richtlinien für die sonderpädagogische Förderung bleiben einfach mal bestehen. Kurz: der alte Quatsch, aber jetzt mit schicker Soße. Ein konsequentes Ausweichen vor den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention, so wie schon im vergangenen Jahr das Positionspapier der Kultusminister.
Was da passiert ist in der KMK-Arbeitsgruppe, können wir nur mutmaßen. Vermutlich ist substantielle Arbeit an der Blockade von Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gescheitert.
Die LAG Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen NRW hat jetzt zu diesem Papier Stellung genommen und sieht darin die völlig unverbindliche Umsetzung uralter KMK-Empfehlungen, in der ab und zu das Wort „inklusiv" benutzt wird. Aus Sicht der LAG ist das Papier ein „Schlag ins Gesicht der Betroffenen, das ihre Rechte negiert und sie wieder zu Bittstellern einer bestimmten Kategorie degradiert"














