Bundesregierung will UN-Konvention ratifizieren

Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2008 ein Gesetz zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen von 2006 beschlossen. Dieser Beschluss war mehrmals verschoben worden und kam jetzt nach energischem Vorsprechen von Walter Hirrlinger als Vorsitzendem des Bundesbehindertenrats endgültig auf die Tagesordnung des Kabinetts von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Damit ist der Weg frei für die Ratifizierung der UN-Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Dann könnte zum 1. Januar 2009 die Konvention zu geltendem deutschen Recht werden. Das hätte Folgen für die deutsche Gesetzgebung - auch für die Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen: Die UN-Konvention schreibt inklusive (alle Menschen einbeziehende) Bildungssysteme vor.

Doch so richtig können Bund und Länder sich offenbar immer noch nicht mit der Perspektive einer inklusiven Bildung für alle Kinder im Land anfreunden. Der Artikel 24 der UN-Konvention (Bildung) ist im Gesetzentwurf mit mäandernden Interpretationen versehen. Wieder wird die Integration behinderter Kinder in die allgemeinen Schulen mit einem Kostenvorbehalt versehen (wenn die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind). Wieder fehlt das Bekenntnis zu einem Rechtsanspruch auf Integration für jedes Kind.

Liebe Bundesregierung, liebe Landesregierungen, Sie sollten begreifen: Seit es die UN-Konvention gibt, ist der Zwang zur Sonderschule menschenrechtswidrig!

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Und was sagen die Fraktionen im Bundestag dazu, dass nun jedem Kind das Recht auf Integration gewährt werden muss? Unsere Mitstreiterin Cordula Müller hat die Fraktionen angeschrieben. Hier die Antworten.

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