Das Recht auf Integration gilt! Neue Dresche für VGH Kassel

17. 11.2010 Deutsche Richter brauchen Nachhilfe in Sachen Völkerrecht. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hatte in einem Urteil behauptet, die UN-Behindertenrechtskonvention garantiere Kindern mit Behinderung kein unmittelbar geltendes Recht auf Integration in die Regelschule. Der Völkerrechtler Prof. Eibe Riedel hat das Urteil nun in einem neuen Fachaufsatz auseinandergenommen. Zuvor hatte schon das Deutsche Institut für Menschenrechte den Kasseler Richtern mangelnde Kenntnisse im Völkerrecht nachgewiesen.

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