Rechtsfreier Raum in Brüssel

3.9.2009. Die Europäische Schule in Brüssel darf den 9jährigen Lucas Katsoulis wegen seiner Behinderung hinauswerfen. Das hat die Beschwerdekammer der Europäischen Schulen beschlossen."Mein Sohn, der wegen seiner Behinderung vom Unterricht ausgeschlossen wurde, darf nicht mehr zur Schule und hat in Belgien keine deutschsprachige Alternative", so die erste Reaktion des Vaters Wasilios Katsioulis.

Der Fall zeigt auf, dass die Europa-Bürokratie sich mit ihren Schulen einen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Für die Europäischen Schulen besteht keine Schupflicht, sie sind eigene Personen des internationalen Rechts. Damit gilt für sie weder EU-Recht noch nationales Recht. Die Schule, die durchaus andere Kinder mit Behinderung unterrichtet und dafür millionenschwere Zuschüsse bekommt, ist der Meinung, dass sie "angemessene Vorkehrungen" für die Integration von Kindern mit Behinderung getroffen hat. Dass diese "Vorkehrungen" für den autistischen Lucas nicht ausreichen, sei - auf gut deutsch - sein Problem. Nach dem Urteil ist klar: Auch die Beschwerdekammer hat den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention und das rechtliche Problem der Inklusion schlichtweg noch nicht vestanden.

Wasilios Katsioulis, der im Europäischen Parlament in Brüssel angestellt ist, um dort die Barrierefreiheit zu verbessern und deshalb von Hamburg nach Brüssel mit seiner Familie gezogen war, kämpft seit Monaten dafür, dass sein 9jähriger Sohn Lucas trotz seiner autistischen Behinderung weiter die Europäische Schule besuchen darf. "Die Schule vertrat die Position, 'die UN-Konvention über die Rechte Behinderter sei nicht anwendbar, weil sie für die Europäische Schule nicht gelte", fasst der frustrierte Vater die Haltung der Schule zusammen

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