
Urteil: Schulhelfer für OGS
10. 10.2011 Das Sozialgericht Köln hat den Rhein-Sieg-Kreis verurteilt, einem Schüler auch für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule den Schulhelfer zu finanzieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch es eröffnet Schülern mit Förderbedarf in ganz Deutschland neue rechtliche Perspektiven:
Das Gericht hat die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung als Teil einer "angemessenen Bildung" definiert! Damit wären Maßnahmen der Eingliederungshilfe in der OGS nicht mehr ein Freizeitvergnügen, sprich: einkommensabhängig, sondern genau so von den Ämtern zu bezahlen wie für die Unterrichtszeit.














