




NRW: Inklusion erneut im Landtag
7.2.2012 Eigentlich liegt der Auftrag längst vor: Im Dezember 2010 hat der Landtag das Schulministerium aufgefordert, einen Inklusionsplan und eine Schulgesetzänderung vorzulegen. Bisher ohne Ergebnis. Jetzt will die rot-grüne Koalition einen neuen Auftrag vom Landtag: präziser und mit Einzelheiten, wie der Aufbau eines inklusiven Schulsystems aussehen soll. Um Streit zu vermeiden.
Hintergrund: Die Gutachter Prof. Klaus Klemm und Prof. Preuss-Lausitz haben vorgeschlagen, die Förderschulen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung komplett auslaufen zu lassen. Das, befürchtet die Regierung, werde die CDU nicht mit tragen. Deshalb soll jetzt mit einem neuen Antrag eine gemeinsame Basis gefunden werden.
Der bisher nur von SPD und Grünen unterstützte Antrag ist jedoch schon auf Kritik gestoßen. Die Lehrergewerkschaft GEW protestiert gegen die mageren Vorschläge zur personellen Ausstattung inklusiver Schulen. Tatsächlich ist in dem Antrag nur vom Verwenden der "Demografiegewinne" die Rede, sprich: es sollen keine Lehrerstellen abgebaut werden, obwohl die Schülerzahlen sinken. Tatsächlich sind alle Experten einig, dass dies zu wenig ist, vor allem für die Übergangszeit, in der neben inklusiven Schulen auch die Förderschulen noch bestehen. Auch was die Finanzierung von Fortbildungen betrifft, ist der vorliegende Antrag mehr als wolkig.
Was den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung betrifft, sind die Pläne nicht konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen solchen Rechtsanspruch faktisch heute schon verlangt. Die Düsseldorfer Koalition will dagegen nur einen "grundsätzlichen" Rechtsanspruch einführen, und das heißt: es soll Ausnahmen geben, in denen inklusive Bildung verweigert werden darf. Außerdem soll der Rechtsanspruch vom übernächsten Schuljahr an zunächst nur für die Jahrgangsstufen 1 und 5 eingeführt werden. Schülern aller anderen Jahrgangsstufen bliebe das Recht verweigert. Dies ist für die Betroffenen inakzeptabel.














