
Landesbehindertentag fordert: Gemeinsamer Unterricht muss zur Regel werden
Der 3. Landesbehindertentag NRW hat am Samstag, den 5. Mai 2007 den Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern gefordert. Die Versammlung stand unter dem Titel "Menschenrechte für alle" und verabschiedete eine "Kölner Erklärung", in der eine konsequentere Umsetzung der bestehenden Gleichstellungsgesetze für Behinderte angemahnt wird.
Der Landesbehindertentag betonte, dass nach Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen alle Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten haben und den behinderten Kindern und Jugendlichen die notwendige Unterstützung nicht nur in Sonderschulen, sondern innerhalb des allgemeinen Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Konvention kürzlich unterzeichnet.
Deshalb fordert der Landesbehindertentag in der Kölner Erklärung die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf sicherzustellen,
- dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können,
- dass die integrative Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Regelkindergärten intensiviert wird,
- dass der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler und Schülerinnen die Regel wird,
- dass die Barrierefreiheit in allen Schulen und Hochschulen verwirklicht wird, um Chancengleichheit zu ermöglichen,
- dass Kinder das Recht erhalten, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern und bei der Lösung ihrer Fragen mitzuwirken. Dabei müssen sie behindertengerechte und altersgemäße Hilfen erhalten.
Die vollständige Kölner Erklärung des 3. Landesbehindertentages NRW lesen Sie hier in der vorläufigen Fassung.









