NRW: SPD beschließt Gemeinschaftsschule - aber nicht für alle

Ein "vollständig integratives" Bildungssystem fordert die nordrhein-westfälische SPD auf ihrem Parteitag in Bochum am 25.8.2007. Dass diese Formel nicht so ganz ernst gemeint ist, liest man im Kleingedruckten: Ein besonderer Förderbedarf des Kindes dürfe "in der Regel nicht zu einer Beschulung in besonderen Einrichtungen führen". Auch die SPD behält sich also in ihrem "vollständig integrativen" System Sonderregelungen für behinderte Kinder vor. Und zwar dann, wenn Kinder besondere Lernbedingungen brauchen, "die allgemeine Bildungseinrichtungen nicht einrichten können" - geht´s wie gehabt in die Sonderschule. In die Praxis umgesetzt, bliebe damit für die behinderten Kinder in Nordrhein-Westfalen trotz schöner Worte alles beim Alten.

Was Schulen einrichten können oder nicht einrichten können, ist letztlich immer eine Frage der Ausstattung. Wenn die SPD beteuert, das einzelne Kind in den Mittelpunkt ihrer Schulpolitik zu stellen, dann gilt auch dies offensichtlich nicht für das einzelne behinderte Kind. Über dessen Schullaufbahn entscheidet ja die Ausstattung der Schule.

 

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